Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Karten
Auf die Telekommunikationsbranche kommt möglicherweise bald durch den Gesetzgeber eine neue Herausforderung zu.
Als Teil eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs zur Terrorismusbekämpfung plant die Bundesregierung die im Telekommunikationsgesetz bereits vorgeschriebene Datenerhebungspflicht beim Verkauf von Prepaid-Karten auszuweiten.
§111 des TKG verpflichtet in seiner aktuellen Version alle Anbieter dazu, beim Verkauf von Prepaid-Karten die Namen, Anschriften und Geburtsdaten ihrer Kunden zu speichern. Da jedoch bislang keine Pflicht zur Überprüfung dieser Daten besteht, haben Käufer die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare mit Fantasieangaben auszufüllen um so anonym zu bleiben. Dies möchte die Bundesregierung künftig verhindern. Der neue Gesetzestext schreibt vor, dass Telekommunikationsprovider und Händler dazu verpflichtet werden sollen, die Identität von Käufern zu prüfen, indem sie sich entsprechende Identitätsnachweise vorlegen lassen.
Als Identifikationsnachweise können z. B. in- und ausländische Personalausweise und Reisepässe, aber auch Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweise oder Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes dienen.
Sollte der Gesetzentwurf wie geplant noch vor der Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren, könnten Mobilfunkanbieter und Händler schon bald dazu verpflichtet werden, Verfahren wie beispielsweise idenTT4mobile zur Überprüfung von Identitätsdokumenten einzuführen.
Die Anwendung idenTT4mobile für mobile Endgeräte liest die Daten von Ausweisdokumenten aus, prüft diese und übermittelt die Daten an eine beliebige Schnittstelle zur Archivierung oder Weiterverarbeitung.