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Änderung beim Personalausweis: Verpflichtende Nutzung der eID-Funktion

 

Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) gegen das Votum der Opposition beschlossen.

Deutscher Bundestag PDF

 

Daraus geht Folgendes hervor:

“Der im Jahr 2010 eingeführte Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) besitzen eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (sogenannte eID-Funktion). Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern sowie aufenthaltsberechtigten Ausländern, sich gegenüber Behörden und Unternehmen via Internet auszuweisen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Nutzung der eID-Funktion zu fördern. […].”

 

Die Nutzung und die Verbreitung der eID-Funktion bleiben bisher hinter den Erwartungen zurück. Bei zwei Dritteln der rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise/eAT ist die eID-Funktion deaktiviert. Auch Unternehmen und Behörden implementieren die eID-Funktion bislang nur zögerlich in ihre Geschäftsabläufe. Ein Grund hierfür ist, dass das bisherige Verfahren zur Beantragung der Nutzung der eID-Funktion aufwendig ist. Darüber hinaus ist der Anreiz zur Implementierung der Funktion gering, solange bei vielen Ausweisen die eID-Funktion deaktiviert ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt deshalb in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag und dem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ das Ziel, die weitere Verbreitung der eID-Funktion von Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel zu fördern. Dies soll geschehen durch den gezielten Abbau gesetzlicher Hürden, die einer flächendeckenden Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises bislang hinderlich sind. Ferner werden die Anwendungsfelder von Personalausweis und eAT erweitert.

 

Weitere Ziele der Novelle sind:

 

“die Anpassung des Personalausweisrechts an die Vorgaben der unionsrechtlichen eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG), […].”