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eIDAS-Regulierung Vertrauensdienste und eID

 

Seit dem 01.07.2016 können in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR Vertrauensdienste nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung, angeboten werden.
Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.

 

Official Journal of the European Union

 

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.

Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die idenTT Datenbank für Ausweisdokumente stellt eine große Vielzahl anerkannter europäischer Legitimationsdokumente für ihre Mitarbeiter für die visuelle Überprüfung der optischen Sicherheits- und formalen Merkmale bereit.
Für die Ad hoc-Identifizierung dient die Anwendung idenTT4mobile für mobile Endgeräte. Sie liest die Daten von Ausweisdokumenten aus, prüft diese und übermittelt die Daten an eine beliebige Schnittstelle zur Archivierung oder Weiterverarbeitung.