BaFin setzt Verschärfung von Videoident aus
Die BaFin hat ihre verschärften Anforderungen an das neue Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben 04/2016 vom 10.06.2016) mit Wirkung vom 11.07.2016 zurückgenommen, damit sich die Marktteilnehmer auf die verschärften Sicherheitsstandards einstellen können. Für eine Übergangszeit bis 31.12.2016 gilt also weiterhin das Rundschreiben 01/2014 vom 05.03.2014.
Laut “Capital” (“Deutsche Post will FinTechs plätten” vom 14. Juli 2016, Jens Brambusch) wird das Videoidentverfahren bisher ca. zwei Millionen Mal im Jahr zur Online-Kontoeröffnung sowie Kredit- oder Kreditkartenbeantragung genutzt. Tendenz steigend. Es gilt unter Fachleuten als sehr sicher und steht in direkter Konkurrenz zum bisher verwendeten Post-Identtverfahren der Deutschen Post.
IDENTT steht für langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Betrugsbekämpfung. Unsere Produkte und Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, missbräuchliche Kontoeröffnungen zuverlässig zu bekämpfen.
Mit der idenTT2check Software-Lösung läßt sich die Videoidentifizierung zur Eröffnung eines Bankkontos in folgenden Punkten automatisieren bzw. entsprechend den Anforderungen der BaFin durchführen:
- Positivliste zum Identifizieren zugelassener/akzeptierter Ausweisdokumente
- Automatisierte Berechnung der Prüfziffern der maschinenlesbaren Zeile (MRZ)
Darüber hinaus unterstützt unsere idenTT Datenbank für Ausweisdokumente ihre Mitarbeiter bei der visuellen Überprüfung der optischen Sicherheits- und formalen Merkmale deutscher sowie weltweiter Ausweisdokumente.